Staatliche Überprüfung


Das Messerli-Institut der Veterinärmedizinischen Universität Wien ist die derzeit einzige gesetzliche Prüf- und Koordinierungsstelle für Therapiebegleithunde!

 

Hunde, die keine staatliche Anerkennung haben, dürfen nicht als „Therapiebegleithunde“ bezeichnet werden.

 

Voraussetzung für die Prüfungszulassung ist die positive Absolvierung des Ausbildungskurses und unseres Abschluss Coachings.


PDF-Dokument für die Abschlussprüfung:

  • Gesundheitszeugnis, nicht älter als 6 Wochen
  • Kopie des Impfpasses des Hundes (Seite mit der Chipnummer und die Seite mit den aktuellen Impfungen)
  • negativer Kotbefund, nicht älter als 6 Wochen (zugelassene Labore: Vetmed, Laboklin, Idexx sowie das Veterinärmedizinische Labor des Landes Kärnten)
  • Kopie Haftpflichtversicherung (auf min. 1,5 Mio €, muss Name und Chip Nr. des Hundes sowie dem Wortlaut „Therapiebegleithund“ beinhalten)
  • Leumundszeugnis (oder Dienstausweis bei im Bundesdienst befindlichen Hundehaltern)
  • Einsatzbestätigung (wird am Ende des Ausbildungskurses ausgegeben)

 

Bitte zur Abschlussprüfung mitbringen:

  • Beurteilungsbogen (ausgefüllt mitbringen)
  • Impfpass
  • amtlicher Lichtbildausweis